Honorare Hypnosetherapie / hypnosegestützte Psychotherapie

Honorarvereinbarung/Leistungsumfang

„Alles hat seinen Preis – besonders die Dinge die nichts kosten!“ (Art van Rheyn)

Hypnosetherapie / hypnosegestützte Psychotherapie:

Beschreibung Einheit Honorar*
1. Hypnosetherapie

Erstbehandlung = 2 Std.

Folgetermin = 1,5 Std.

60 Min. 98,- Euro/Std.
2. (NLP-/Systemische) Gesprächstherapie / Wingwave (EMDR)

Erstbehandlung = 2 Std.

Folgetermin = 1,5 Std.

60 Min. 98,- Euro/Std.
3. Hypnose-Raucherentwöhnung intensiv.

Enthalten sind zwei Termine (insgesamt bis zu 4 Std. Behandlungsdauer)

Komplettpreis 320,- Euro
4. Hypnose-Gewichtsreduktion intensiv.

Enthalten sind drei Termine (insgesamt bis zu 5 Std. Behandlungsdauer)

Komplettpreis 340,- Euro

*Therapiehonorare sind umsatzsteuerbefreit.

Preisstand: 01.09.2022

zu 1. und 2.

Eine Hypnosesitzung beginnt immer mit einem ausführlichen persönlichen Vorgespräch (Anamnese), in dem die individuellen Besonderheiten und Zielsetzungen besprochen werden. Wie lange die Sitzung insgesamt dauert, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Zur Behandlung komplexer Störungen mit tiefer liegenden Ursachen wird, dort wo es zielführend ist, ein anderes Behandlungsverfahren eingesetzt, als das in der Hypnosetherapie sonst übliche Suggestionsverfahren. Dieses Kurzzeit-Therapieverfahren besteht aus Diagnostik in Trance, freies hypnotherapeutisches Arbeiten und Hypnoanalyse.

Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Stundenhonorars und nach dem tatsächlich geleisteteten Zeitaufwand. Der Ersttermin dauert in der Regel 120 Minuten, da vor einer therapeutischen Sitzung eine Erstanamnese (ca. 60 Minuten) durchgeführt wird.

Jede weitere Sitzung dauert in der Regel 90 Minuten. Der Umfang der Therapieleistung ergibt sich aus Aufgabenstellung bzw. Gesundheitszustand und Beschwerden des behandelten Menschen und dem erforderlichen therapeutischen und zeitlichen Aufwand.

Zu 3. und 4.

Es handelt sich um Einzelbehandlungen (keine Gruppenhypnose!). Die Abrechnung erfolgt zum angebenen Komplettpreis. Das Gesamthonorar (Komplettpreis) ist zur ersten Sitzung fällig.

Zahlungsmodalitäten / Fälligkeit des Behandlungshonorars

Die Bezahlung erfolgt in der Regel jeweils direkt nach Beendigung der Sitzung gegen Quittung oder quittierter Rechnung.

Im Ausnahmefall und nur nach vorheriger individueller Vereinbarung kann der Betrag im Nachgang zur Behandlung innerhalb von 7 Tagen per Banküberweisung bezahlt werden. Ratenzahlung kann, bei entsprechender Anzahlung, in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache vereinbart werden.

Regelung für Terminabsagen oder verpasste Termine

Gemäß neuester Rechtsprechung für sogenannte „Bestellpraxen“ sind fest vereinbarte (nach Kalender und Uhrzeit schriftlich oder mündllich vereinbarte Termine) und nicht abgesagte oder verpasste Termine vergütungspflichtig. Nicht wahrnehmbare Termine sind also grundsätzlich so früh wie möglich abzusagen. Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei telefonisch abgesagt oder verlegt werden.

Werden Termine – aus welchen Gründen auch immer – erst am Tag der Behandlung abgesagt, dann fällt die Hälfte des Honorars an. Wird der vereinbarte Termin nicht abgesagt und der Klient erscheint nicht, dann wird das volle Honorar (der zeitlich und inhaltlich geplanten/vereinbarten Behandlung) fällig und in Rechnung gestellt.

Sozialtarif

Für Kunden mit sehr geringem Einkommen (Nachweis z.B. Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) oder einer Behinderung ist es oft schwierig, die regulären Preise für eine Therapie zu bezahlen. Für diese Kunden biete ich auf Anfrage einen Sozialtarif (vergünstigtes Honorar).

Kostenerstattung durch Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen dürfen aufgrund der Bestimmungen des V. Sozialgesetzbuches keine Heilpraktikerleistungen erstatten. Jeder Patient des Heilpraktikers ist ein Privatpatient und somit Privatzahler.
Einige private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen (in der Regel anteilig) die Kosten für die Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Die Klärung der Kostenübrnahme ist Sache des Klienten.

Heilpraktikerleistungen können gegebenenfalls als Krankheitsaufwendungen in der Steuererklärung unter Sonderaufwendungen, abhängig vom Einkommen, geltend gemacht werden. Dieser Hinweis ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab bei Ihrem Steuerberater. Rechnungen zur Vorlage beim Finanzamt müssen keine Diagnose enthalten!

Rechtliche Hinweise:

Heilpraktiker für Psychotherapie ist ein freier medizinischer Beruf (§18 EStG) und erbringt mehrwertsteuerfreie Dienstleistungen auf Basis eines mündlichen Dienstleistungsvertrags (§145 BGB sowie §§611-630 BGB).